Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht reguliert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vor allem die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls relevant, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise die Arbeitgeberverbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht.
Themen des Arbeitsrechts
In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein auffällig kleinteiliges Rechtsgebiet, weil es trotz wiederholter Bemühungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Mithin müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten.
Jene Quellen des Rechts zeigen sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene langt.
Ergänzend müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Bremen übernommen werden kann.
Doch wenn ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen? Selbstverständlich, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel Geld, die Karriere, berufliche Aussichten oder einfach nur den guten Leumund. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist bezüglich der rechtlichen Lage jederzeit auf dem gültigen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist erheblich, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0421-98962555
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