Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind eine Weise der Vertragsbeendigung und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch ist generell die Schriftform erforderlich. Der große Gestaltungsspielraum wird von Arbeitsrechtlern nicht zuletzt verwendet, um Abfindungen oder Wettbewerbsverbote festzuschreiben. Das häufigste Motiv von Arbeitgebern, einen Aufhebungsvertrag zu offerieren, ist, so den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen.

Soll ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beendet werden, empfehlen sich dafür - je nach Voraussetzungen - ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Wichtigste Voraussetzung ist also, dass sowohl seitens des Arbeitgebers als auch seitens des Arbeitnehmers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses infrage kommt. Weil ein Aufhebungsvertrag vor allem für den Arbeitnehmer mit beträchtlichen Nachteilen verknüpft ist, sollte er diesen nicht unüberlegt unterzeichnen.


Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich: Das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden.

Die arbeitnehmerseitigen Möglichkeiten sind gewiss weniger wert: So können diese die Kündigungsfrist abkürzen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln sowie eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.

Die potenziellen Defizite halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Abfindungszahlungen in beträchtlicher Höhe sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin unumgänglich, gelegentlich kommt noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots hinzu.

Die Nachteile für die Arbeitnehmerseite sind womöglich riesig: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der bestehende Kündigungsschutz entfällt oder das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf der Kündigungsfrist.

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