Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Die Abfindung ist eine abschließende Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung normalerweise keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist kurzum der Tatsache geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Trotz allem kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Keinesfalls erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich anlässlich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts durchaus, wenn ein Sozialplan, der Tarifvertrag oder das Betriebsverfassungsgesetz solches vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der wesentlichen Punkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Leicht können mit einer gedankenlosen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht kraft Gesetzes bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Allerdings sind die Arbeitnehmer zumeist im Nachteil, da sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln aus unterschiedlichen Gründen nicht ebenbürtig sind.

Arbeitgeber probieren, aus einer Position der wirtschaftlichen, intellektuellen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe kleinzuhalten. Zudem verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Aus diesen Gründen ist zu überlegen, ob es sich rechnet, die aufgeführten Nachteile durch die Beauftragung eines Anwalts zu kompensieren.

Grundsätzlich existiert bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung zu bekommen? Unsere Bremer Rechtsanwälte erhandeln regelmäßig außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, aus diesem Grund raten wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0421 98962555


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