Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann. Die Arbeitgeber sind generell Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, allerdings ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei sind die Arbeitnehmer, ohne sie gäbe es genauso wenig Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich stattdessen immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Soweit der Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit betrifft.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Eigentlich gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam abgeschlossen werden. Generell sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und gegebenenfalls das Arbeitsvertragsende hinein, überdies kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und den Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Beschreibung der Arbeitsleistung lässt sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen untergliedern. Gleichermaßen sollten Nebenpflichten wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung und Verschwiegenheit genannt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen und Aufwendungsersatz. 

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