Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

In den meisten Fällen können unbefristete Arbeitsverhältnisse einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Festlegungen gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden mittels arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, gibt es solche jedoch nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Arbeitnehmers, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Dieses kann beispielsweise durch eine Erkrankung oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen geschehen, wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. In diesen Fällen möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Das ist zweifellos dann der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

All diese Kündigungen erfordern eine exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf den Wirkungsgrad kommt es nämlich an, wenn sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage zum Beispiel beim Arbeitsgericht Bremen wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich meistens durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0421-98962555.


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0421-98962555

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.