Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine Bezahlung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Will ein Mandant des Anwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8.000 Euro. Abhängig davon, was für Tätigkeiten vereinbart wurden, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Schwieriger ist die Berechnung des Streitwertes, sofern es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat. Darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt mithin immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 10.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 614,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 399,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 614,00 Euro, also 736,80 Euro. Zuzüglich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.375,52 Euro.
Die Summe ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 614,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.106,18 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.023,97 Euro beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.953,29 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das Haftungsrisiko ansteigen, steigen auch die Gebühren jedoch nicht linear, sondern degressiv.
Sicherlich kann ein Gerichtsverfahren ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Bremen werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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