Anwälte für Arbeitsrecht in Bremen

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Insofern Rechtsangelegenheiten zu erledigen sind, werden Anwälte gebraucht. Das ist ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Ergänzend gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Probleme von Verbänden und Unternehmen kümmern.

Wenn ein Rechtsanwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er sich Fachanwalt nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 für 24 Rechtsgebiete durchführbar. Auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt zum Beispiel für Arbeitsrecht wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nicht ganz 28 von hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besondere Kenntnisse hinsichtlich des Schutzes besonderer Personengruppen wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des, Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn bearbeitete Fälle bearbeitet haben, entsprechend muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0421-98962555


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