Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0421-98962555. Da sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt verbunden, dem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.

Diese Einschätzung und die damit verknüpften Aussichten befähigt Sie, selber einzuschätzen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine umfassende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Daher können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unserer Bremer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Beratungsgespräch wird untersucht, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Apropos, dieses Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Bremen e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Bremen. Sowohl die genannten Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der letzten Endes entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 3.500,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 850,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 330,82 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 3.500,00 Euro Streitwert, 1.701,70 Euro nach einem Urteil und 2.363,34 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0421 98962555


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