Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortlaufende und willentliche Ausgrenzen, Herabsetzen und Diskriminieren von Menschen über längere Zeit beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Unter der Benennung Mobbing fasst man ganz unterschiedliche Handlungen zusammen, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplexer Vorgang, welcher allein in Deutschland angenähert 1,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing auf Arbeit ist häufig durch fehlerhafte Arbeitsorganisation bedingt, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Verhältnissen Konflikte und Bosheiten fördert. Gelingt es der Betriebsleitung des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Geschehen mit vielen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie befürchten sonst selbst zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen unterstützen.

Sobald ein Beschäftigter das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Wenn das die Angelegenheit nicht beendet, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch muss der Betroffene die Mobbinghandlungen über einige Wochen systematisch erfassen, das heißt, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, Beschimpfungen, bloße Vermutungen und Verallgemeinerungen sollten hingegen vermieden werden.

Gehen mit diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, andere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber immer in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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