Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Am besten, rasch! Wenn Mitarbeiter gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Allerdings gerade in diesen Tagen kommt es darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und aus diesem Anlass ist es angebracht sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

So manche Arbeitnehmer scheuen sich einen Anwalt anzurufen, weil sie überzogene Kosten befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Wenn Sie die Lage geschildert haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristische Situation selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, schließlich gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Stattdessen riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Kontaktieren Sie nach einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wenn jemand diese versäumt, verspielt er juristische Optionen und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt, wenn der Betroffene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber aufgepasst, es gibt noch sehr viel kürzere Fristen, die mit der Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Auf Grund dessen ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Bremer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0421 98962555


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